Reisekonditionen

  • 1. Buchung

    Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um bei FlySmarter buchen zu können.
    Geben Sie Namen bitte immer äußerst korrekt an. Die Namen sämtlicher Mitreisenden müssen während des gesamten Buchungsprozesses immer so angegeben werden, wie sie in den Pässen stehen. Flugtickets sind personengebunden, und das Ändern von Namen ist nicht möglich. Die Fluggesellschaften gestatten keine Änderung von Buchstaben, weder in Vor-, noch in Nachnamen. Wird ein falscher Name eingegeben, wird die Buchung als storniert betrachtet. Bei einer eventuellen Neubuchung mit dem korrekten Namen können Plätze und Preise nicht garantiert werden.
    Geben Sie bitte eine korrekte E-Mail-Adresse an. Sämtliche Kommunikation zwischen FlySmarter und Ihnen läuft über die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse und/oder die Homepage. Sollten Sie Ihre E-Mail-Adresse ändern, setzen Sie FlySmarter auf support@flysmarter.de bitte von Ihrer ursprünglich angegebenen E-Mail-Adresse darüber in Kenntnis. Wichtig ist auch, dass Sie Ihren Spam-Eingang kontrollieren, so dass unsere E-Mails dort nicht hängen bleiben. Sämtliche Kommunikation zwischen Flysmarter und Ihnen läuft über E-Mail und/oder Homepage.

  • 2. Zustellung der Tickets

    Sobald FlySmarter Ihre Zahlung erhalten hat, werden Ihnen die Reservierungsnummern/die Flugtickets/die Voucher am darauffolgenden Wochentag per E-Mail zugeschickt.
    Als Reisender sind Sie dafür verantwortlich, eine korrekte E-Mail-Adresse anzugeben.
    FlySmarter ist nicht für verloren gegangene Reisedokumente verantwortlich. Sind Ihnen Ihre Reisedokumente nicht innerhalb von 3 Werktagen zugestellt worden, ist es wichtig, dass Sie FlySmarter unverzüglich darüber informieren. FlySmarter nimmt dann Kontakt mit der Fluggesellschaft auf und überprüft, ob ein neues Flugticket ausgestellt werden kann. Das geschieht normalerweise auf dem Flugplatz, direkt bei der Fluggesellschaft, und meistens wird für diesen Service eine Gebühr erhoben, die Sie als Reisender begleichen müssen.

  • 3. Bezahlung

    Die Buchung ist bindend, wenn die Konditionen für die Rechnungserstellung oder die Ratenzahlung akzeptiert wurden oder aber wenn Flysmarter die Zahlung entgegengenommen hat.

    In Zusammenarbeit mit Klarna bieten wir die folgenden Zahlungsoptionen an. Die Zahlung erfolgt jeweils an Klarna:

    • Klarna Rechnung: Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Die Rechnung wird bei Versand der Ware ausgestellt und per E-mail übersandt. Die Rechnungsbedingungen finden Sie hier.
    • Klarna Ratenkauf: Mit dem Finanzierungsservice von Klarna können Sie Ihren Einkauf flexibel in monatlichen Raten von mindestens 1/24 des Gesamtbetrages (mindestens jedoch 6,95 EUR) bezahlen. Weitere Informationen zum Klarna Ratenkauf​ einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite finden Sie hier.
    • Sofortüberweisung
    • Kreditkarte (Visa/ Mastercard)
    • Lastschrift

    Die Zahlungsoptionen werden im Rahmen von Klarna Checkout angeboten. Nähere Informationen und die Nutzungsbedingungen für Klarna Checkout finden Sie hier. Allgemeine Informationen zu Klarna erhalten Sie hier. Ihre Personenangaben werden von Klarna in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechend den Angaben in Klarnas Datenschutzbestimmungen behandelt.

    Unsere Checkout-Lösung wird von Klarna (Klarna AB, Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden) zur Verfügung gestellt und nutzt Cookies, um Ihnen bei der Nutzung des Checkouts von Klarna ein ideales, auf Sie zugeschnittenes Online-Erlebnis zu ermöglichen. Eine detaillierte Auflistung der Cookies und eine Erläuterung ihres jeweiligen Zwecks finden Sie hier.

  • 4. Stornierung und Umbuchung

    Ist die Zahlung erfolgt, und sind die Reservierungsnummern/die Flugtickets/die Voucher bereits ausgedruckt, muss der Reisende Flysmarter bei einer Stornierung Flysmarter schnellstmöglich informieren. Die Stornierung vor dem Abflug wird als E-Mail entgegengenommen (support@flysmarter.de).
    Wenn Flysmarters Büro geschlossen hat, muss der Reisende die Fluggesellschaft auf dem Abflugflugplatz kontaktieren.
    Wurde eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen und bezahlt, gelten deren Konditionen bei einer Stornierung.
    Wurde keine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen, kann keine Erstattung erfolgen.
    Die Möglichkeit einer Umbuchung richtet sich nach den Regeln der Fluggesellschaften, die normalerweise sehr streng sind, was darauf hinausläuft, dass in den meisten Fällen keine Umbuchung möglich ist. Wenn die Fluggesellschaft eine Umbuchung zulässt, wird zusätzlich zu der von der Fluggesellschaft erhobenen Gebühr unsere Gebühr für diese Änderung hinzugefügt.

  • 5. Reiserücktrittskostenversicherung

    Flysmarter empfiehlt Ihnen als Reisenden den Abschluss einer Flysmarter-Reiserücktrittskostenversicherung.

    Die Reiserücktrittskostenversicherung kann genutzt werden, wenn Sie als Reisender die Reise nicht antreten können. Gründe dafür können akute Krankheit eines nahen Angehörigen, ein Unfall oder ein Todesfall sein, alle in zeitlicher Nähe zum geplanten Reiseantritt. Mit nahem Angehörigen sind Ehemann, Ehefrau, Lebenspartner, Geschwister und andere direkte, nahe Verwandte gemeint. Mitbewohner müssen unter derselben Adresse gemeldet sein.

    Die Ursache für das Einstellen der Reise darf während der Buchung nicht bekannt gewesen sein. Die Reiserücktrittskostenversicherung deckt keine psychischen Probleme, Depressionen oder akute Verschlechterung von bereits bestehenden Krankheiten/chronischen Beschwerden während der Gültigkeit der Reiserücktrittskostenversicherung. Die Reiserücktrittskostenversicherung deckt keine Krankheiten, Unfälle oder andere Folgeerscheinungen, die durch Schwangerschaft oder Geburt versursacht wurden. Ab dem Antritt der Reise gilt die Reiserücktrittskostenversicherung nicht mehr.

    Bitte beachten Sie, dass die Zahlung entsprechend dem Link in Ihrer Auftragsbestätigung rechtzeitig erfolgen muss, damit die Buchung gültig ist.

    Die Reiserücktrittskostenversicherung ist ausschließlich dann gültig, wenn sie im Zusammenhang mit der ersten Buchungsaktion abgeschlossen wurde, und wenn die Zahlung erbracht wurde. Die Reiserücktrittskostenversicherung kann nicht separat abgeschlossen werden, nachdem die Abschlusszahlung geleistet wurde.

    Stornierungen müssen spätestens 3 Stunden vor Abflug an Flysmarter per E-Mail(support@flysmarter.de) erfolgen. Wenn das Büro von FlygCity geschlossen ist, muss die Stornierung auch direkt beim Luftfrachtführer (z. B. der Fluggesellschaft) erfolgen. Sie senden uns eine E-Mail von derselben E-Mail-Adresse, die Sie bei der Buchung einer Reise angegeben haben.

    Die Mail sollte folgendes enthalten:

    • Ordernummer
    • Was Reisende stornieren sollten
    • Kündigungsgrund
    • Wird der Kündigungsschutz verwendet?

    Sie können keine Stornierung rückgängig machen.

    Flysmarters ärztliches Attest, Tickets und andere Reisedokumente müssen Flysmarter schnellstens zugeschickt werden, spätestens jedoch 10 Tage nach der Stornierung (support@flysmarter.de). Das ärztliche Attest muss darlegen, dass die Krankheit akut ist, um welche Krankheit es sich handelt, und dass die Reise nicht angetreten werden kann. Das ärztliche Attest muss abgestempelt und unterschrieben sein von einem in Deutschland arbeitenden Arzt.

    Bei einer Gruppenreise wird den mitversicherten Personen keine Erstattung geleistet. Mit Gruppenreise sind mehr als 6 Personen gemeint oder mehr als 2 Familien, die die Reise zusammen gebucht haben.

    Die Prämie für die Reiserücktrittskostenversicherung sowie die Zusatzprodukte werden nicht zurückerstattet. Bei der Rückerstattung wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 %, mindestens jedoch 20 Euro pro Person fällig.

    Die Rückerstattung erfolgt immer an dieselbe Bank- oder Kreditkarte, von der Flysmarter Ihre Zahlung erhalten hat.

    Die Reiserücktrittskostenversicherung deckt keine Kosten, die von einer Versicherungsgesellschaft o.Ä. übernommen werden können.

    Der höchste Erstattungsbetrag liegt bei 1.500 Euro pro Person und Reise, höchstens jedoch bei 5.000 Euro pro Familie. Prämien für die Reiserücktrittskostenversicherung werden unter keinen Umständen zurückerstattet.

    Zum ärztlichen Attest »

  • 6. Flysmarter-Garantie

    Flysmarter empfiehlt Ihnen als Reisenden den Abschluss der Flysmarter-Garantie, wenn diese angeboten wird.

    • Die Garantie gilt nur für reguläre Flüge.
    • Die Garantie ist nur gültig, wenn sie im Zusammenhang mit der ersten Buchung abgeschlossen wurde und wenn die Zahlung geleistet wurde.
    • Die Stornierung/Abbuchung muss spätestens 3 Stunden vor dem Beginn der Reise stattfinden.
    • Die Stornierung/Abbuchung muss werktags zwischen 10-16 Uhr direkt an Flysmarter gemailt werden (support@flysmarter.de) oder aber an die Fluggesellschaft, wenn Flysmarter geschlossen hat. Erfolgt die Stornierung über die Fluggesellschaft, müssen Sie eine gültige Stornierungsbestätigung in schriftlicher Form von der Fluggesellschaft vorweisen können, damit die Flysmarter-Garantie greifen kann.
    • Die Prämien für die Flysmarter-Garantie sowie deren Zusatzprodukte werden nicht erstattet. Bei einer Rückerstattung wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von 40 Euro pro Person fällig.
    • Der höchste Erstattungsbetrag liegt bei 2.000 Euro pro Person und Reise, höchstens jedoch bei 5.000 Euro pro Familie.
  • 7. Gläubigerschutz

    Flysmarter empfiehlt Ihnen als Reisenden den Abschluss des Flysmarter-Gläubigerschutzes. Der Gläubigerschutz greift dann, wenn Sie als Reisender Ihre Reise einstellen müssen, weil die Fluggesellschaft in Konkurs gegangen ist. Mit Flysmarters Gläubigerschutz erhalten Sie im Fall des Konkurses der Fluggesellschaft Ihr Geld zurück oder eine gleichwertige Rückreise, falls Sie Ihre Reise bereits angetreten haben. Der Gläubigerschutz greift nur, wenn er in Zusammenhang mit der ersten Buchung abgeschlossen wurde und wenn die Zahlung erfolgt ist. Der Gläubigerschutz kann nicht separat abgeschlossen werden, nachdem die Schlusszahlung erfolgt ist. Die Prämien für den Gläubigerschutz werden nicht zurückerstattet. Bei Rückerstattung wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % fällig, wenigstens aber von 50 Euro pro Person. Die Rückzahlung erfolgt immer auf dieselbe Bank- oder Kreditkarte, von der Flysmarter Ihre Zahlung entgegengenommen hat. Der Gläubigerschutz deckt keine Kosten, die von einer Versicherungsgesellschaft oder ähnlichem übernommen werden können. Der höchste Erstattungsbetrag liegt bei 1.500 Euro pro Person und Reise und bei höchstens 5.000 Euro pro Familie. Dieser Schutz greift nicht, wenn sich die Fluggesellschaft, als das Ticket gebucht und bezahlt wurde, bereits in einem Verfahren zum Abwenden einer Insolvenz befunden hat, wenn sie unter ”Chapter 11” registriert war, bereits insolvent war oder in Konkurs gegangen war. Wenn Sie einen Gläubigerschutz abgeschlossen haben, Flysmarter aber belastet wurde wegen einer Kartenreklamation, geht das Recht auf Nutzung des Gläubigerschutzes auf Flysmarter über. Beim Buchen einer Paketreise folgt Flysmarter den geltenden Paketreisegesetzen. Die Buchung von Paketreisen wird von der Reisegarantie abgedeckt. Lesen Sie gern mehr dazu auf der Homepage des Kammarkollegiet. Als Reisender werden Sie dann von der Garantie geschützt und müssen keinen extra Gläubigerschutz dazukaufen.

  • 8. Reiseunterlagen

    Es ist die Pflicht des Reisenden, direkt nach Erhalt zu kontrollieren, ob alle Reiseunterlagen komplett sind. Kontrollieren Sie umgehend Namen, Anzahl Reisende, Abflugszeiten, Destination, Preis usw. Kontaktieren Sie Flysmarter unverzüglich, wenn Sie Ungereimtheiten entdecken. Vom Verkaufspersonal mündlich gemachte Versprechen, die wichtig für Ihre Reise sind, müssen sich schriftlich in Ihren Reiseunterlagen wiederfinden, damit Sie sich darauf berufen können.

  • 9. Pass und Visum

    Es liegt in der Verantwortlichkeit des Reisenden, einen gültigen Pass und bei Bedarf ein gültiges Visum bzw. eine Einreisegenehmigung für sämtliche Länder, die während der Reise besucht werden sollen, mitzuführen. Das Gleiche gilt für Transitvisa, Visa und Einreisegenehmigungen bei Zwischenlandungen. Besondere Regeln können auf Reisen für/mit Minderjährigen gelten. Wenn Sie Fragen zu Visa-Bestimmungen haben, kontaktieren Sie bitte die Botschaft/das Konsulat des jeweiligen Landes.

  • 10. Impfung

    Überprüfen Sie mit einem Arzt, ob für die Durchführung Ihrer Reise eine Impfung nötig ist.

  • 11. Gepäck

    Für konkrete Informationen zum Gepäck auf Ihrer Reise verweisen wir auf die Regeln und Bestimmungen der Fluggesellschaften, die Sie auf der Homepage der jeweiligen Fluggesellschaft finden. Auf Ihrem Flugticket muss eine Information zum Maximalgewicht für aufzugebendes Gepäck stehen.

  • 12. Versicherungen

    Es liegt in der Verantwortlichkeit des Reisenden, alle notwenigen Versicherung für seine Reise abzuschließen. Gepäckversicherung können bei Flysmarter gebucht werden. Wir arbeiten mit Versicherungsgesellschaften zusammen und empfehlen deren Versicherungsschutz.

  • 13. Kinder und JugendlicheKinder

    Kinder

    Kinder- und Kleinkindermäßigungen werden von den meisten Fluggesellschaften angeboten.

    Kleinkinder von 0-23 Monaten bekommen keinen eigenen Sitzplatz, sondern sitzen auf dem Schoß des Erwachsenen. Geben Sie bei der Heimkehr immer das Alter des Säuglings an.

    Kinder im Alter von 2-11 Jahren, bitte Alter bei Abreise angeben, um Kinderermäßigung zu erhalten. Wenn Sie ein einfaches + einfaches Ticket buchen, muss Ihr Kind bei der Abfahrt auf jeder Strecke 2-11 Jahre alt sein.

    Jugendtickets

    Um mit einem Jugendticket reisen zu können, müssen Sie während der gesamten Fahrt einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder ähnliches vorzeigen.

    Wenn Sie ein Ticket für ein unbegleitetes Kind (unter 16 Jahren) buchen möchten, kann es Sonderregelungen geben. Einige Fluggesellschaften erlauben Kindern unter 16 Jahren nicht, alleine zu reisen. Normalerweise ist ein Formular erforderlich, das Erziehungsberechtigte unterschreiben und an die Fluggesellschaft senden. Dieses Formular finden Sie auf der Website der jeweiligen Fluggesellschaft. Überprüfen Sie immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft, bevor Sie ein Ticket für ein einzelnes Kind buchen.

  • 14. Flugplatzsteuern

    In der Summe, die Sie für Ihre Flugreise bezahlen, sind Flugplatzsteuern und Gebühren bereits enthalten. In gewissen Ländern (in wenigen) können lokale Abflugssteuern dazukommen, die von Ihnen als reisender direkt an die Luftfahrtbehörde gezahlt werden.

  • 15. Flug

    Flysmarter verkauft Hin- und Rückfahrten, es sei denn, es wurden Einzeltickets gebucht. Es ist nicht möglich, die Fahrt auf einem Segment zu vermeiden und die restlichen Segmente beizubehalten. Sollten Sie einen Abschnitt nicht nutzen (sog. „Noshow“), wird der verbleibende Abschnitt automatisch von der Fluggesellschaft gestrichen. Eine Rückerstattung oder Umbuchung ist dann nicht möglich. Hierzu zählen auch Reisen mit Flugzeug, Bus oder Bahn.

    Wählen Sie Multicity auf unserer Homepage, kombinieren wir in gewissen Fällen zwei oder mehrere Einzelflüge mit derselben oder mit verschiedenen Fluggesellschaften, um eine Rundreise mit mehrfachen Stopps möglich zu machen. Das bedeutet, dass Sie zwei oder mehrere separate Tickets erhalten, und für jedes Ticket gelten bestimmte Flugbestimmungen. Umbuchungen, die Änderung von Abflugzeiten oder andere Änderungen eines einzelnen Fluges beeinflussen nicht die übrigen Tickets, deren Bestimmungen nach wie vor gelten. Wenn z.B. einer der Flüge geändert oder eingestellt wird, ist die andere Fluggesellschaft oder das andere Reisebüro nicht dazu verpflichtet, Ihnen eine Erstattung für den ersten Teil der Reise zu leisten und Ihnen einen neuen Reiseplan zu erstellen.

  • 16. Hotel

    Flysmarter händigt Ihnen einen Voucher bzw. eine Reservierungsnummer aus, die Sie dann mit zum Hotel nehmen.

  • 17. Auto

    Flysmarter arbeitet mit ausgewählten Mietwagen-Firmen zusammen. Diese Firmen sind für die Autos verantwortlich. In manchen Ländern wird ein internationaler Führerschein verlangt. Kontrollieren Sie bitte, welche Regelungen in dem Land, in dem Sie das Auto mieten möchten, gelten.

  • 18. Reklamation

    Sind Sie unzufrieden mit bestimmten Teilen Ihrer Reise, sprechen Sie dies bitte direkt auf der Reise an, so dass entsprechende Lösungen gefunden werden können. Wurde Ihnen während Ihrer Reise nicht geholfen, und sind Sie immer noch unzufrieden, dann richten Sie Ihre Reklamationen bitte unverzüglich schriftlich an Flysmarter (support@flysmarter.de).

  • 19. Paketreisen

    Beim Buchen einer Paketreise hält sich Flysmarter an das geltende Paketreisengesetz. Die Reisegarantie umfasst die Buchung von Paketreisen. Lesen Sie mehr dazu auf der Homepage des Kammarkollegiet. Sie als Reisender genießen dann den Schutz dieser Garantie und müssen keinen extra Gläubigerschutz dazukaufen.

  • 20. Technische Fehler

    Flysmarter ist nicht für technische Fehler oder falsche Preise haftbar zu machen. In solchen Fällen kontaktieren Sie Flysmarter bitte schnellstmöglich, damit nach Möglichkeit eine Lösung gefunden werden kann.

  • 21. Sonstige Informationen

    Sie sind selbst dafür verantwortlich, Ihre Flugzeiten regelmäßig zu kontrollieren, sowohl für die Hin-, als auch für die Rückreise. Sie können Ihre Buchung jederzeit überprüfen über den Link, den Sie auf Ihrem E-Ticket finden. Selbstverständlich können Sie die Flugzeiten auch direkt mit der Fluggesellschaft kontrollieren. Flysmarter ist nicht dazu verpflichtet, Sie über Flugzeitenänderungen oder eingestellte Flüge zu informieren. Auf https://www.tripcase.com/users/new finden Sie Ihre Flugzeiten (Sie können nur A-Z und 0-9 nutzen).

    Wir empfehlen Ihnen, immer spätestens 72 Stunden vor Ihrem Abflug die Fluggesellschaft zu kontaktieren, um Ihr Ticket noch einmal neu bestätigt zu bekommen. Für Check-in-Zeiten gehen Sie bitte auf die Homepage der Fluggesellschaft. Wir empfehlen Ihnen, sich immer frühzeitig vor Ihrem Abflug am Flughafen einzufinden.

    Flysmarter kann keine Verantwortung für Kosten oder andere negative Effekte übernehmen, die sich aus geänderten Abflugs- oder Ankunftszeiten, geänderten Ticketkonditionen, Überbuchungen, eingestellten Flügen, Verspätungen oder anderen Vorkommnissen ergeben, die sich Flysmarters Kontrolle entziehen. Da Flysmarter deren Ursachen nicht beeinflussen kann, kann Flysmarter auch nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden. Flysmarter kann ebenfalls nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn Ereignisse wie Umweltkatastrophen, Kriege, Streiks oder Ähnliches dafür Sorgen, dass Ihre Reise nicht durchgeführt werden kann. Flysmarter vermittelt ausschließlich Flugtickets und kann für eventuelle Flugzeitenänderungen und eingestellte Flüge nicht zur Verantwortung gezogen werden.

    Wenn Sie unser Servicepaket nicht dazu gebucht haben, wenden Sie sich wegen eventueller Flugzeitenänderungen bitte direkt an die jeweilige Fluggesellschaft.

    Wenn die Fluggesellschaft Stornierungen auf Grund von Flugzeitenänderungen oder eingestellten Flügen zulässt, wird die gesamte Summe für das jeweilige Ticket erstattet, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 40 Euro pro Person. Beachten Sie bitte, dass die Kosten für Umbuchung und/oder Zusatzprodukte nicht erstattet werden.

    Sie finden Informationen zu Mahlzeiten an Bord auf Ihrem E-Ticket. Einige Fluggesellschaften geben Mahlzeiten auch dann an, wenn diese nur gegen Entgelt im Flugzeug erhältlich sind.

    Flysmarter ist nicht für die Transportkosten zwischen den Flugplätzen, für Gepäckkosten und Check-in-Gebühren, die nicht vom Ticketpreis gedeckt werden, verantwortlich.

    Wir können die Reisen von alleinreisenden Minderjährigen nicht organisieren, sondern empfehlen Ihnen, sich für solche Buchungen direkt an die Fluggesellschaft zu wenden.

    Die Fluggesellschaften bieten Gruppenpreise an, wenn mindestens 10 Reisende zu einer Gesellschaft gehören. Buchen Sie mehrere Buchungen für eine Gruppe, riskieren Sie, dass die Fluggesellschaften sämtliche Reisende abbuchen. Bitte kontaktieren Sie uns für Hilfe bei der Buchung von Gruppenreisen.

  • 22. Schadensersatzverantwortung der Fluggesellschaft für Passagiere und deren Gepäck

    Klicken Sie auf diesen Link, um das Dokument zu öffnen: Klicken Sie hier:

  • 23. Verantwortung für das Durchführen der Reise

    Flysmarter / AOB Travel AB tritt als Vermittler von Flugtickets für die Fluggesellschaften auf. Das bedeutet, dass Flysmarter keine Flugtickets unter eigenem Namen vertreibt, sondern dass das Ticket von der Fluggesellschaft durch Flysmarter verkauft wird. Flysmarter ist deshalb nicht dafür haftbar zu machen, wenn die Fluggesellschaft in Konkurs geht, Flüge einstellt, Flugzeiten ändert, Gepäck beschädigt oder verliert oder sich in anderen Punkten nicht an die Transportvereinbarungen hält. In solchen Fällen hat der Kunden seine Forderungen direkt an die Fluggesellschaft zu richten.

    Flysmarter tritt auch als Vermittler von Hotels, Mietwagen und sonstigen Arrangements auf. Flysmarter ist nicht für eventuelle Probleme der Kunden im Zusammenhang mit deren Hotelaufenthalt oder Mietwagen verantwortlich. Solche Probleme fallen unter die Verantwortlichkeit des jeweiligen Hotels oder der Mietwagenfirma. An diese sind eventuelle Forderungen zu richten. Flysmarter vermittelt Dienstleistungen an Privatreisende.

  • 24. Integritätsrichtlinie (GDPR)

    Durch Ihren Kontakt mit FlySmarter erhalten und behandeln wir persönliche Daten von Ihnen. Schauen Sie in unsere Integritätsrichtlinie, um weitere Informationen dazu zu erhalten, wie wir Ihre persönlichen Daten verwalten. Klicke hier.

  • 25. Automatischer Check-In

    Mit unserem Check-in-Produkt unterstützen wir Sie beim Check-in bei der Fluggesellschaft. Das Produkt muss mindestens 48 Stunden vor Abflug hinzugefügt werden. Wir versenden die Bordkarten spätestens 12 Stunden vor Abflug. In manchen Fällen müssen Sie zum Check-in-Schalter gehen, um Ihre Bordkarte zu erhalten. Es liegt in der Verantwortung des Reisenden, die von uns versendeten Informationen zu überprüfen. Wenn Bordkarten nur am Flughafen erhältlich sind, liegt es in der Verantwortung des Reisenden, rechtzeitig vor Check-in-Schließung dort zu sein. Bei Aushändigung der Bordkarte am Flughafen erfolgt keine Rückerstattung des Produkts. Sollten die Bordkarten nicht innerhalb von 12 Stunden nach Abflug verschickt werden, ist es wichtig, uns umgehend zu kontaktieren. Wir tun immer unser Bestes, um einen Sitzplatz entsprechend der Anfrage zu bekommen. Manchmal ist dies nicht möglich und wir werden einen anderen Sitzplatz wählen, der der Anfrage möglichst nahe kommt.

    Es liegt in der Verantwortung des Reisenden, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft zu prüfen, um den Flug abzuschließen. Als Reisebüro übernehmen wir keine Verantwortung, wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird, weil Sie die Reisebedingungen der Fluggesellschaft nicht einhalten.

    Es liegt in der Verantwortung des Kunden, uns bei der Buchung korrekte Informationen zur Verfügung zu stellen. Wenn falsche Informationen bereitgestellt werden, kann die Beförderung verweigert werden. Flygcity übernimmt keine Verantwortung für diese Folgen.

    Manchmal benötigen wir weitere Informationen, um den Check-in abschließen zu können. In solchen Fällen ist es wichtig, dass der Reisende so schnell wie möglich mit diesen Informationen antwortet. Wenn wir die Informationen nicht rechtzeitig erhalten, können wir den Check-in nicht abschließen. Das Produkt wird nicht erstattet, wenn wir nicht einchecken können und wir rechtzeitig vor der Abreise weitere Informationen angefordert haben.

  • 26. Import von Samen, Pflanzen und Pflanzenteilen nach Dänemark

    Wenn Sie aus einem Land außerhalb der EU nach Dänemark reisen, dürfen Sie Samen, Pflanzen und Pflanzenteile, bei denen es sich um Obst, Gemüse, Schnittblumen, Grünpflanzen, Samen, andere lebende Pflanzenteile und Erde handelt, nicht frei mitnehmen. Es ist wichtig, dass Sie sich mit den Regeln vertraut machen, damit Sie die gewünschten Pflanzen legal importieren können und nicht riskieren, etwas Illegales zu importieren.

    Mit den Regeln bedeutet das zum Beispiel, dass es nicht möglich ist, eine Pflanze, einen Blumenstrauß oder etwas Obst im Gepäck zu haben, wenn man aus einem Land außerhalb der EU in die EU einreist, ohne dass diese von einem Pflanzengesundheitszeugnis begleitet sind Zertifikat.

    Lesen Sie mehr über die Regeln in der Broschüre der dänischen Landwirtschaftsbehörde